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Der Betriebsrat der Altenhilfe Tübingen gGmbH

 

Zwei Monate nach der Umwandlung vom Eigenbetrieb der Stadt Tübingen in eine gGmbH der Stadt Tübingen wurde es durch die Änderung der Rechtsform notwendig, dass in der Altenhilfe Tübingen ein eigener Betriebsrat gewählt wurde. Dies war im Jahr 2002 der Fall. Seither vertritt ein ausschließlich von den Beschäftigten der Altenhilfe Tübingen gGmbH gewählter Betriebsrat die Interessen seiner KollegInnen.